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Die Kosten
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Was zahlen die Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bundesweit einheitliche Festbeträge für Hörgeräte, sofern eine ohrenärztliche Verordnung vorliegt. Es gibt immer noch eigenanteilsfreie Hörgeräte, bei denen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € anfällt, sofern keine Befreiung vorliegt.
Die Kosten für die private Zuzahlung hängen dann davon ab, für welche Hörsystemtechnik man sich entscheidet. Wir führen die gesamte Produktpalette, vom preiswerten Einstiegsgerät bis zum Spitzenmodell mit Vollautomatik und Geräuschreduzierung, sowie spezieller Situations- und Spracherkennung. Wir beraten Sie gerne individuell.
Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Erstattungssätze, hier müssen Sie bei Ihrer Kasse anfragen. Wir sind Kooperationspartner der AXA, INTER, BARMENIA und DEUTSCHER RING. Wir bieten für Mitglieder dieser Krankenkassen besondere Konditionen. Rufen Sie uns einfach unter 06821-140440 an.
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| Tinnitustherapie- und Hörzentrum GmbH
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| Stummstraße 1 Eingang Pasteurstraße, im Kaufhofgebäude, 2. Stock, Aufzug vorhanden
66538 Neunkirchen/Saar
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| Tel |
0 68 21 / 140 440 |
| Fax |
0 68 21 / 140 441 |
| eMail |
info@tthz.de |
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Öffnungszeiten:
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| Mo. - Fr. |
09:00-13:00 u. 14:00-18:00 |
Mi. mittags
und Sa. |
nach Vereinbarung |
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